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Corona-Zusatz-Versicherung​

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Corona-Zusatz-Versicherung

Was Sie über das Thema Reiseversicherungen im Zusammenhang mit Covid-19 wissen müssen.​

Wichtig ist, solange die Pandemie nicht für beendet erklärt worden ist, leistet die Reiserücktritts-Versicherung  in Bezug auf Corona nicht. Daher ist es enorm wichtig die Corona-Zusatz-Versicherung​ dazu zu buchen. Die vertraglich geschuldeten Stornokosten werden dann von der Corona-Zusatz-Versicherung​ bei Erkrankung oder Tod aufgrund Covid-19 erstattet.

Mit der richtigen Corona-Zusatz-Versicherung​ greifen folgende Rücktrittsgründe:

  • Positiver Covid-19-Test ohne Symptome (als Nachweis reicht ein „Bürgertest“)

  • Covid-19-Erkrankung

  • Individuell angeordnete Quarantäne

  • Einreiseverweigerung an der Grenze oder Beförderungsverweigerung, z.B. einer Fluggesellschaft, aufgrund erhöhter Temperatur

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Weitere Fragen zu den ERGO-Reiseversicherungen

Welche Abschlussfrist gilt beim Abschluss einer Reiseversicherung?​2022-07-12T10:49:44+02:00
Bei langfristigen Buchungen mit Reiserücktrittversicherung sowie diejenigen, die Covid-19 enthalten bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
 
Erfolgt die Anreise wegen einer kurzfristigen Buchung innerhalb der nächsten 30 Tage, so muss die Versicherung innerhalb von 3 Werkswagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Was sind die wichtigsten Stornierungsgründen?​2023-03-08T09:49:18+01:00

Die Reiseversicherung zahlt bei Stornierung der Reise durch den Gast nur aus bestimmten Gründen. Zu den versicherten Ereignissen zählen z.B.:​

Eine unerwartete schwere Erkrankung, die Verschlechterung bestehender Krankheiten (sofern in den 6 Monaten vor Buchung keine Heilbehandlungen erfolgten), Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholungsprüfungen, gerichtliche Ladung und Schaden am Eigentum, z.B. bei Hochwasser.

Brauche ich noch eine Versicherung gegen Covid-19?​2022-09-12T14:51:35+02:00

Nach der Klassifizierung von Covid-19 als Pandemie am 11.03.2020 gilt die Erkrankung an diesem Virus nicht mehr als ein Rücktrittsgrund im Sinne der Reiserücktritt-Versicherung. Mit Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19 sind Sie dennoch im Falle der Erkrankung (Positiver Test) und Tod durch Covid-19 oder angeordnete individuelle Quarantäne-Maßnahmen abgesichert.

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Was wird im Bezug zu Covid-19 von ERGO übernommen?​2022-07-12T10:53:13+02:00

Kann die Reise aufgrund von Quarantäne nicht wie geplant beendet werden, werden die zusätzlichen Unterkunftskosten am Urlaubsort bis 5.000 € pro Person erstattet. Auch die vertraglich geschuldeten Stornokosten werden erstattet.

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2022-09-13T09:02:39+02:00
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