Corona-Zusatz-Versicherung
Was Sie über das Thema Reiseversicherungen im Zusammenhang mit Covid-19 wissen müssen.
Wichtig ist, solange die Pandemie nicht für beendet erklärt worden ist, leistet die Reiserücktritts-Versicherung in Bezug auf Corona nicht. Daher ist es enorm wichtig die Corona-Zusatz-Versicherung dazu zu buchen. Die vertraglich geschuldeten Stornokosten werden dann von der Corona-Zusatz-Versicherung bei Erkrankung oder Tod aufgrund Covid-19 erstattet.
Mit der richtigen Corona-Zusatz-Versicherung greifen folgende Rücktrittsgründe:
Positiver Covid-19-Test ohne Symptome (als Nachweis reicht ein „Bürgertest“)
Covid-19-Erkrankung
Individuell angeordnete Quarantäne
Einreiseverweigerung an der Grenze oder Beförderungsverweigerung, z.B. einer Fluggesellschaft, aufgrund erhöhter Temperatur