Die Reiseversicherung zahlt bei Stornierung der Reise durch den Gast nur aus bestimmten Gründen. Zu den versicherten Ereignissen zählen z.B.:
Eine unerwartete schwere Erkrankung, die Verschlechterung bestehender Krankheiten (sofern in den 6 Monaten vor Buchung keine Heilbehandlungen erfolgten), Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholungsprüfungen, gerichtliche Ladung und Schaden am Eigentum, z.B. bei Hochwasser.