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Reiseschutz für Urlaub in Deutschland

Ein wichtiger Nebeneffekt der Corona-Krise ist sicherlich die Neuentdeckung Deutschlands als ein schönes und sicheres Reiseland.Ob Sie eine Rundreise durch Deutschland planen oder Ihre Ferien in einer Ferienwohnung am Ostsee verbringen, mit Storno- und StornoPlusVersicherung der ERGO Reiseversicherung sind Sie während Ihres Urlaubs in Deutschland auf der sicheren Seite.

Leistungen der Storno-
Versicherung

  • Sie müssen die Reise aus versicherten Gründen stornieren oder abbrechen? Dann werden die Stornokosten oder der anteilige Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sowie zusätzliche Reisekosten übernommen.

  • Versicherte Ereignisse sind zu Beispiel Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Jobverlust, Arbeitsplatzwechsel, Schaden am Eigentum, Krankheit oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes.

  • Übernahme der Kosten für Mietwagen bei Autopanne oder Unfall.

  • Verursachte Schäden an der gemieteten Unterkunft sowie Schlüsselverlust werden ebenso bis 1.000€ erstattet.

Leistungen der Stornoplus-Versicherung

  • Die ERGO Reise-Versicherung entschädigt Sie für den Verlust von Ihren persönlichen Gegenständen oder Sportgeräten bis zu 2.000 € je Reise einschließlich Fahrräder​.

  • Die Gepäck-Versicherung übernimmt die Ersatzkäufe, wenn das aufgegebene Gepäck erst 12 Stunden nach Ihnen am Urlaubsort eintrifft.

  • Organisation und Kostenübernahme eines Krankenrücktransportes zum Wohnort, wenn Sie am Urlaubsort erkranken​.

  • Beim Fahrrad-Diebstahl werden die Mehrkosten der Weiterfahrt bis 250 € und bei Panne und Unfall die Reparaturkosten oder die Mehrkosten der Weiterfahrt bis 150 € übernommen.

Perfekter Rundumschutz für Ihren Urlaub in Deutschland

Storno-Versicherung StornoPlus-Versicherung Jahres-Reiserücktritts-Versicherung
Stornokosten-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
Covid-19 als Rücktrittsgrund
Autoreise-Schutz
Mobiliar- und Schlüssel-Schutz
Krankenrücktransport-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Fahrrad-Schutz
Für beliebig viele Reisen im Jahr
Beispielpreis** 6 € 9 € 22 €
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** Beispiel: Absicherung einer Reise für 150 € für eine Einzelperson

Auch in schwierigen Zeiten sicher Reisen

Corona-Zusatzversicherung

Solange die Pandemie nicht für beendet erklärt worden ist, leistet die Reiserücktritts-Versicherung in Bezug auf Corona nicht. Daher sollte der Ergänzungs-Schutz-Covid19 dazu gebucht werden.

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Corona-Zusatz-Versicherung

Weitere Fragen zu den ERGO-Reiseversicherungen

Welche Abschlussfrist gilt beim Abschluss einer Reiseversicherung?​2022-07-12T10:49:44+02:00
Bei langfristigen Buchungen mit Reiserücktrittversicherung sowie diejenigen, die Covid-19 enthalten bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
 
Erfolgt die Anreise wegen einer kurzfristigen Buchung innerhalb der nächsten 30 Tage, so muss die Versicherung innerhalb von 3 Werkswagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Was sind die wichtigsten Stornierungsgründen?​2023-03-08T09:49:18+01:00

Die Reiseversicherung zahlt bei Stornierung der Reise durch den Gast nur aus bestimmten Gründen. Zu den versicherten Ereignissen zählen z.B.:​

Eine unerwartete schwere Erkrankung, die Verschlechterung bestehender Krankheiten (sofern in den 6 Monaten vor Buchung keine Heilbehandlungen erfolgten), Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholungsprüfungen, gerichtliche Ladung und Schaden am Eigentum, z.B. bei Hochwasser.

Brauche ich noch eine Versicherung gegen Covid-19?​2022-09-12T14:51:35+02:00

Nach der Klassifizierung von Covid-19 als Pandemie am 11.03.2020 gilt die Erkrankung an diesem Virus nicht mehr als ein Rücktrittsgrund im Sinne der Reiserücktritt-Versicherung. Mit Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19 sind Sie dennoch im Falle der Erkrankung (Positiver Test) und Tod durch Covid-19 oder angeordnete individuelle Quarantäne-Maßnahmen abgesichert.

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Was wird im Bezug zu Covid-19 von ERGO übernommen?​2022-07-12T10:53:13+02:00

Kann die Reise aufgrund von Quarantäne nicht wie geplant beendet werden, werden die zusätzlichen Unterkunftskosten am Urlaubsort bis 5.000 € pro Person erstattet. Auch die vertraglich geschuldeten Stornokosten werden erstattet.

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2022-09-12T15:42:15+02:00
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