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FAQ2022-09-13T10:32:43+02:00

Häufig gestellte Fragen

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Welche Abschlussfrist gilt beim Abschluss einer Reiseversicherung?​2022-07-12T10:49:44+02:00
Bei langfristigen Buchungen mit Reiserücktrittversicherung sowie diejenigen, die Covid-19 enthalten bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
 
Erfolgt die Anreise wegen einer kurzfristigen Buchung innerhalb der nächsten 30 Tage, so muss die Versicherung innerhalb von 3 Werkswagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Was sind die wichtigsten Stornierungsgründen?​2023-03-08T09:49:18+01:00

Die Reiseversicherung zahlt bei Stornierung der Reise durch den Gast nur aus bestimmten Gründen. Zu den versicherten Ereignissen zählen z.B.:​

Eine unerwartete schwere Erkrankung, die Verschlechterung bestehender Krankheiten (sofern in den 6 Monaten vor Buchung keine Heilbehandlungen erfolgten), Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholungsprüfungen, gerichtliche Ladung und Schaden am Eigentum, z.B. bei Hochwasser.

Brauche ich noch eine Versicherung gegen Covid-19?​2022-09-12T14:51:35+02:00

Nach der Klassifizierung von Covid-19 als Pandemie am 11.03.2020 gilt die Erkrankung an diesem Virus nicht mehr als ein Rücktrittsgrund im Sinne der Reiserücktritt-Versicherung. Mit Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19 sind Sie dennoch im Falle der Erkrankung (Positiver Test) und Tod durch Covid-19 oder angeordnete individuelle Quarantäne-Maßnahmen abgesichert.

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Was wird im Bezug zu Covid-19 von ERGO übernommen?​2022-07-12T10:53:13+02:00

Kann die Reise aufgrund von Quarantäne nicht wie geplant beendet werden, werden die zusätzlichen Unterkunftskosten am Urlaubsort bis 5.000 € pro Person erstattet. Auch die vertraglich geschuldeten Stornokosten werden erstattet.

Soll ich meine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen?2022-07-12T10:54:05+02:00

Es gibt bei ERGO Reiseversicherung sowohl Tarife mit als auch ohne Selbstbeteiligung. Die Tarife ohne Selbstbehalt haben einen höheren Preis, da die Versicherung ein größeres Risiko trägt. Bei der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung beteiligen Sie sich mit 20 % am erstattungsfähigen Schaden. Mindestens 25 € je versicherter Reise.​

Wieso eine Reiseversicherung wenn ich in Deutschland unterwegs bin?2022-07-12T10:54:53+02:00

Wenn Sie ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung buchen, dann sind Sie als Gast verpflichtet, die gemietete Unterkunft auf jeden Fall zu bezahlen. Das kann bis 80-90 % des Mietpreises betragen. Mit der Stornokosten-Versicherung von ERGO sind Sie diesbezüglich abgesichert, sofern ein versicherter Grund vorliegt.

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