Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Die Reiseversicherung zahlt bei Stornierung der Reise durch den Gast nur aus bestimmten Gründen. Zu den versicherten Ereignissen zählen z.B.:
Eine unerwartete schwere Erkrankung, die Verschlechterung bestehender Krankheiten (sofern in den 6 Monaten vor Buchung keine Heilbehandlungen erfolgten), Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholungsprüfungen, gerichtliche Ladung und Schaden am Eigentum, z.B. bei Hochwasser.
Für Versicherungsverträge, die ab dem 1.8.2023 abgeschlossen werden, sind Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 in der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung mit eingeschlossen.
Für neue Vertragsabschlüsse ab dem 1.8.2023 entfällt damit die Notwendigkeit, den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abzuschließen, wenn Sie Krankheit oder Tod aufgrund Covid-19 absichern möchten.
Es gibt bei ERGO Reiseversicherung sowohl Tarife mit als auch ohne Selbstbeteiligung. Die Tarife ohne Selbstbehalt haben einen höheren Preis, da die Versicherung ein größeres Risiko trägt. Bei der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung beteiligen Sie sich mit 20 % am erstattungsfähigen Schaden. Mindestens 25 € je versicherter Reise.
Wenn Sie ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung buchen, dann sind Sie als Gast verpflichtet, die gemietete Unterkunft auf jeden Fall zu bezahlen. Das kann bis 80-90 % des Mietpreises betragen. Mit der Stornokosten-Versicherung von ERGO sind Sie diesbezüglich abgesichert, sofern ein versicherter Grund vorliegt.