Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Die Reiseversicherung zahlt bei Stornierung der Reise durch den Gast nur aus bestimmten Gründen. Zu den versicherten Ereignissen zählen z.B.:
Eine unerwartete schwere Erkrankung, die Verschlechterung bestehender Krankheiten (sofern in den 6 Monaten vor Buchung keine Heilbehandlungen erfolgten), Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholungsprüfungen, gerichtliche Ladung und Schaden am Eigentum, z.B. bei Hochwasser.
Nach der Klassifizierung von Covid-19 als Pandemie am 11.03.2020 gilt die Erkrankung an diesem Virus nicht mehr als ein Rücktrittsgrund im Sinne der Reiserücktritt-Versicherung. Mit Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19 sind Sie dennoch im Falle der Erkrankung (Positiver Test) und Tod durch Covid-19 oder angeordnete individuelle Quarantäne-Maßnahmen abgesichert.
Kann die Reise aufgrund von Quarantäne nicht wie geplant beendet werden, werden die zusätzlichen Unterkunftskosten am Urlaubsort bis 5.000 € pro Person erstattet. Auch die vertraglich geschuldeten Stornokosten werden erstattet.
Es gibt bei ERGO Reiseversicherung sowohl Tarife mit als auch ohne Selbstbeteiligung. Die Tarife ohne Selbstbehalt haben einen höheren Preis, da die Versicherung ein größeres Risiko trägt. Bei der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung beteiligen Sie sich mit 20 % am erstattungsfähigen Schaden. Mindestens 25 € je versicherter Reise.
Wenn Sie ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung buchen, dann sind Sie als Gast verpflichtet, die gemietete Unterkunft auf jeden Fall zu bezahlen. Das kann bis 80-90 % des Mietpreises betragen. Mit der Stornokosten-Versicherung von ERGO sind Sie diesbezüglich abgesichert, sofern ein versicherter Grund vorliegt.