Bei langfristigen Buchungen mit Reiserücktrittversicherung sowie diejenigen, die Covid-19 enthalten bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
Erfolgt die Anreise wegen einer kurzfristigen Buchung innerhalb der nächsten 30 Tage, so muss die Versicherung innerhalb von 3 Werkswagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.