Schülerreise-Versicherung

Schülerreise-Versicherung

ab 5 €

Schülerreise-Versicherung

ab 5 €

pro Persom

Klassen- und Schulfahrten mit der ERGO Reise-Versicherung sicher gestalten

Sichern Sie den Höhepunkt des Schuljahres – die Klassenfahrt mit der Schülerreise-Versicherung!​ Die mühsam geplante Klassenfahrt birgt unvorhersehbare Probleme in sich.​ Was passiert, wenn ein Kind plötzlich nicht mitfährt oder gar die Lehrkraft ausfällt?

Die Schülerreise-Versicherung der ERGO Reiseversicherung hat viele Vorteile​:

  • Stornierung der Reise: Treten Schüler oder Betreuer vor Beginn der Klassenfahrt von der Reise zurück, erstattet die ERGO Reiseversicherung die vereinbarten Stornokosten.

  • Abbruch der Reise: Die Schülerreise-Versicherung der ERGO Reiseversicherung organisiert die Heimreise und erstattet die zusätzlichen Reisekosten & nicht genutzte Reiseleistungen.

Weitere Vorteile der Schülerreisen-Versicherung

Weitere Vorteile der Schülerreise-Versicherung

Perfekter Reiseschutz für Ihre Klassenfahrt

Reiserücktritt-Versicherung für Schülerreisen Reiseschutz für Schülerreisen
Stornokosten-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
Reisekranken-Versicherung
Reiseunfall-Versicherung
Reisehaftpflicht-Versicherung
Selbstbeteiligung? ohne Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung
Beispielpreis für Einmalreise-Versicherung pro Person** 11 € 14 €

** Beispiel: Absicherung einer 5-tägigen Reise (weltweit) für 300 € pro Person, ohne Selbstbeteiligung

Weitere Fragen zu den ERGO-Reiseversicherungen

Welche Abschlussfrist gilt beim Abschluss einer Reiseversicherung?​2022-07-12T10:49:44+02:00
Bei langfristigen Buchungen mit Reiserücktrittversicherung sowie diejenigen, die Covid-19 enthalten bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
 
Erfolgt die Anreise wegen einer kurzfristigen Buchung innerhalb der nächsten 30 Tage, so muss die Versicherung innerhalb von 3 Werkswagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Was sind die wichtigsten Stornierungsgründen?​2023-03-08T09:49:18+01:00

Die Reiseversicherung zahlt bei Stornierung der Reise durch den Gast nur aus bestimmten Gründen. Zu den versicherten Ereignissen zählen z.B.:​

Eine unerwartete schwere Erkrankung, die Verschlechterung bestehender Krankheiten (sofern in den 6 Monaten vor Buchung keine Heilbehandlungen erfolgten), Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholungsprüfungen, gerichtliche Ladung und Schaden am Eigentum, z.B. bei Hochwasser.

Brauche ich noch eine Versicherung gegen Covid-19?​2023-07-28T08:35:42+02:00

Für Versicherungsverträge, die ab dem 1.8.2023 abgeschlossen werden,sind Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 in der Stornokosten- undReiseabbruch-Versicherung mit eingeschlossen.

Für neue Vertragsabschlüsse ab dem 1.8.2023 entfällt damit die Notwendigkeit, den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abzuschließen, wenn Sie Krankheit oder Tod aufgrund Covid-19 absichern möchten.

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2023-07-28T08:50:40+02:00
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