Für Versicherungsverträge, die ab dem 1.8.2023 abgeschlossen werden,​ sind Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 in der Stornokosten- und​ Reiseabbruch-Versicherung mit eingeschlossen.​

Für neue Vertragsabschlüsse ab dem 1.8.2023 entfällt damit die Notwendigkeit, den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abzuschließen, wenn Sie Krankheit oder Tod aufgrund Covid-19 absichern möchten.