Nach der Klassifizierung von Covid-19 als Pandemie am 11.03.2020 gilt die Erkrankung an diesem Virus nicht mehr als ein Rücktrittsgrund im Sinne der Reiserücktritt-Versicherung. Mit Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19 sind Sie dennoch im Falle der Erkrankung (Positiver Test) und Tod durch Covid-19 oder angeordnete individuelle Quarantäne-Maßnahmen abgesichert.

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